06.06.2013 12:20 Uhr, Quelle: NETZEITUNG
Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe
Das Ehegattensplitting muss laut Verfassungsgericht auch bei einer Homo-Ehe gelten. Gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern Steuervorteile vorzuenthalten ist laut den Richtern verfassungswidrig.
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