06.06.2013 09:35 Uhr, Quelle: Die Welt
Karlsruhe: Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe
Das Ehegattensplitting muss laut Verfassungsgericht auch bei einer Homo-Ehe gelten. Gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern Steuervorteile vorzuenthalten ist laut den Richtern verfassungswidrig.
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