03.06.2013 12:20 Uhr, Quelle: ComputerBase

Pflicht zur Sendezeitbeschränkung für Inhalte ab 18 Jahren entfällt

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat zum 1. Juni dem Jugendschutz-Programm der Deutschen Telekom und dem des JusProg-Vereins zusätzlich die Altersstufe „Ab 18“ zugestanden. Durch diesen Schritt entfällt ein vorher impliziter Zwang zur Einschränkung der Verbreitungszeit bei Ab-18-Inhalten im Internet.

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