31.05.2013 13:05 Uhr, Quelle: Heise

Kim Dotcom: Polizei muss beschlagnahmtes Material zurückgeben

Weil die Durchsuchungsbefehle gegen Kim Dotcom Anfang 2012 unwirksam waren, muss die Polizei beschlagnahmte Materialien, die für den Fall nicht relevant sind, nun zurückgeben. Das hat die zuständige Richterin entschieden.

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