24.05.2013 12:05 Uhr, Quelle: WirtschaftsWoche

Schäden am Auto: Ärger in der Waschstraße

Für Schäden am Fahrzeug müssen Besitzer von Waschanlagen aufkommen. Sie können sich nicht mit pauschalen Hinweisen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen drücken. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail.

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