15.05.2013 14:50 Uhr, Quelle: ARD Tagesschau
Neuregelung zu Totgeborenen in Kraft
Vor der Geburt verstorbene Kinder konnten bisher vielerorts nicht bestattet werden, weil sie unter der vom Gesetzgeber festgelegten Gewichtsgrenze von 500 Gramm lagen. Dies ändert sich nun - andere umstrittene Regelungen bleiben aber.
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