15.05.2013 14:50 Uhr, Quelle: ARD Tagesschau

Neuregelung zu Totgeborenen in Kraft

Vor der Geburt verstorbene Kinder konnten bisher vielerorts nicht bestattet werden, weil sie unter der vom Gesetzgeber festgelegten Gewichtsgrenze von 500 Gramm lagen. Dies ändert sich nun - andere umstrittene Regelungen bleiben aber.

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