08.05.2013 14:50 Uhr, Quelle: Wallstreet online

BGH: Klauseln von Rechtsschutzversicherern unwirksam

Die sogenannten Effektenklauseln zahlreicher Rechtsschutzversicherungen sind zu unklar formuliert und damit unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Der Kunde könne kaum verstehen, was genau im Zusammenhang mit dem …

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