08.05.2013 14:50 Uhr, Quelle: Wallstreet online
BGH: Klauseln von Rechtsschutzversicherern unwirksam
Die sogenannten Effektenklauseln zahlreicher Rechtsschutzversicherungen sind zu unklar formuliert und damit unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Der Kunde könne kaum verstehen, was genau im Zusammenhang mit dem …
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