06.05.2013 16:50 Uhr, Quelle: BENM.AT

App-Download: Hessische Verbraucherschutzministerin fordert Rückgaberecht

Was für Kleidungsstücke recht ist, soll für Apps billig sein. Nach diesem Motto fordert das hessische Verbraucherschutzministerium, das Rückgaberecht für Internet-Einkäufe auch auf digitale Inhalte, also Apps und Musik zu erweitern.Die Konsumenten seihen es gewohnt, bei Einkäufen im Internet ein Rückgaberecht zu genießen. Verbraucherschutzministerin des Landes Hessen, Lucia Puttrich, prangert an: Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe. Ob sie mir gefällt oder nicht. Sie fordert eine erweiterte Umsetzung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie, nach der ein Rückgaberecht für digitale Gü

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