06.05.2013 09:35 Uhr, Quelle: Heise

Französischer Zoll darf Mobiltelefone und Laptops Reisender filzen

Die Generaldirektion des französischen Zolls hat eingeräumt, dass alle elektronischen Geräte bei einer Kontrolle an der Grenze durchsucht werden können. Sie beruft sich auf Artikel 60 des nationalen Zollgesetzes.

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