06.05.2013 07:20 Uhr, Quelle: Maclife

Hessische Verbraucherschutzministerin fordert Rückgaberecht für Apps

Gekauft ist gekauft gilt für Apps bisher und sollte sich eine App als Fehlkauf erweisen, können Kunden nur auf die Kulanz des App-Store-Betreibers hoffen. Die hessische Verbraucherschutzministerin fordert die Bundesregierung nun auf, sich für ein Rückgaberecht einzusetzen.Was für Kleidung gilt,

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