03.05.2013 15:50 Uhr, Quelle: golem

IT-Fachanwalt: Drosselung der Telekom verstößt gegen Fernmeldegeheimnis

Um bestimmte Angebote von der DSL-Drosselung auszunehmen, muss die Telekom gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen, meint Anwalt Thomas Stadler. Die Telekom nennt das Unsinn. (DSL, Telekom)

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