24.04.2013 11:35 Uhr, Quelle: Heise

Bundesverfassungsgericht stutzt Anti-Terror-Datei zurecht

Karlsruhe hat das Gesetz zur Errichtung der Verbunddatei zwischen Polizeien und Geheimdiensten als grundsätzlich für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, einzelne Vorschriften etwa zur erweiterten Nutzung durch Ermittler gekippt.

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