16.04.2013 19:05 Uhr, Quelle: golem

Mobilfunk: Kunden müssen Minus in Prepaid-Verträgen nicht bezahlen

Zwei Landgerichte haben in Musterprozessen zugunsten der Nutzer geurteilt: Ein Minus auf der Prepaid-Karte muss nicht ausgeglichen werden. Klauseln der Mobilfunkbetreiber sind unwirksam. (Rechtsstreitigkeiten, Verbraucherschutz)

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