13.04.2013 13:05 Uhr, Quelle: Heise

EU-weite Musiklizenzen bleiben erlaubt

Der Europäische Gerichtshof hat Musikern Verträge mit beliebigen europäischen Verwertungsgesellschaften erlaubt und den Gebietsschutz der Verwerter für unzulässig erklärt. Betroffen sind jedoch nur die Verbreitungswege Internet, Satellit und Kabel.

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