08.03.2013 17:05 Uhr, Quelle: Die Welt
BGH-Urteil: Mieter dürfen falsche Nebenkostenrechnung kürzen
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter bei falschen Abrechnungen gestärkt. Die Mieter dürfen die Nebenkostenrechnung bei Fehlern des Vermieters selbst korrigieren und den Abschlag senken.
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