04.03.2013 17:05 Uhr, Quelle: WinFuture.de

In eigener Sache: Leistungsschutzrecht? Ohne uns!

Vergangenen Freitag hat der Bundestag das Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage beschlossen. Das neue Gesetz soll die Verlinkung sowie Lizenzgebühren für kurze Textausschnitte regeln. (Weiter lesen)Mehr zum ThemaCeBIT: Weniger Aussteller, dafür ein Mars-RoverTop 10: Die besten Videos der letzten Tage

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