17.02.2013 04:20 Uhr, Quelle: NETZEITUNG
RECHT & REISE
Raucherzimmer Wer ein Wellness-Wochenende bucht, muss die Unterbringung in einem Raucherzimmer nicht hinnehmen. Er kann von der Reise sogar zurücktreten – es sei denn, es wurde im Vorfeld ein Raucherzimmer vereinbart. Über eine
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