13.02.2013 13:50 Uhr, Quelle: ComputerBase

Urteil: Angabe der Füllmenge von Druckerpatronen nicht erforderlich

Bei Druckerpatronen müssen die Hersteller keine Angaben zur darin enthaltenen Menge der Tintenfüllung machen. Dies hat das zuständige Verwaltungsgericht Stuttgart am 16. Januar 2013 im Streit zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Herstellern entschieden (Az.: 12 K 2568/12).

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