25.01.2013 03:21 Uhr, Quelle: ComputerBase

Laut Bundesanwaltschaft keine Grundlage für Quellen-TKÜ

Nachdem das Bundeskriminalamt mit der eigenen Entwicklung eines sogenannten „Staatstrojaner“ nicht wie geplant vorangekommen ist, sucht diese nach vergleichbaren Möglichkeiten auf dem freien Markt, wobei dieses Vorgehen nicht unumstritten ist. Jetzt äußerte auch der Generalbundesanwalt verfassungsrechtliche Bedenken.

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