23.01.2013 03:20 Uhr, Quelle: Heise

Urteil: eBay-Auktion darf bei Beschädigung der Ware beendet werden

Bietet ein Verkäufer über eBay ein Produkt an, das während der Auktionslaufzeit beschädigt wird, darf er sein Angebot zurückziehen. Der Wiederrufsvorbehalt bleibe wirksam, entschied das Landgericht Bochum.

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