12.12.2012 12:05 Uhr, Quelle: golem
Bundesregierung: Leistungsschutzrecht könnte für soziale Netzwerke gelten
Ob Facebook, Twitter, URL-Shortener und RSS-Dienste unter das Leistungsschutzrecht fallen, werden die Gerichte klären müssen. Das hat die Bundesregierung jetzt zugegeben. (RSS, Urheberrecht)
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