12.12.2012 09:35 Uhr, Quelle: ComputerBase

Leistungsschutzrecht wird Gerichte beschäftigen

Bei Social-Media-Diensten wie Twitter und Facebook führt das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse zu einem „erheblichen richterlichen Klärungsbedarf“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken hervor.

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