12.12.2012 08:35 Uhr, Quelle: Heise

Leistungsschutzrecht: Bundesregierung erwartet gerichtlichen Klärungsbedarf

Beispielsweise bei Mikrobloggingdiensten wie Twitter sieht die Bundesregierung die Gerichte am Zug, ob das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bei Tweets mit Links anzuwenden ist oder das Zitatrecht gilt.

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