16.11.2012 08:38 Uhr, Quelle: ComputerBase

Urteil: Eltern haften nur teilweise für Uploads ihrer Kinder

Nicht selten haben Eltern in der Vergangenheit Abmahnungen erhalten und sollten viel Geld bezahlen, weil ihre Kinder sich illegal unter anderem Filme oder Musik in sogenannten Tauschbörsen heruntergeladen haben. Für die Rechteinhaber waren die Erziehungsberechtigten die Schuldigen, da sie den Internetanschluss bereitstellten.

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