06.11.2012 15:05 Uhr, Quelle: Heise

Zweifel am nahen Ende der GEZ-Haustürfahndung

Ein Auszug aus der Mustersatzung über das künftige Verfahren zur Leistung von Rundfunkbeiträgen beschreibt fast unverändert die Auskunfts- und Anzeigenbefugnis von Gebührenbeauftragten.

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