11.10.2012 14:05 Uhr, Quelle: Heise

Urteil: Kündigung nach Facebook-Gemecker rechtens

Anders als die Vorinstanz meint das Landesarbeitsgericht Hamm, ein junger Facebook-Nutzer hätte wissen müssen, dass seine negativen Äußerungen über seinen Chef Auswirkungen haben können.

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