22.08.2012 07:50 Uhr, Quelle: Heise

Abwehr von Facebook-Abmahnungen

Die Abmahnwelle wegen fehlendem Impressum auf gewerblichen Facebook-Seiten rollt. Doch Betroffene sind nicht wehrlos und sollten auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben.

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