13.07.2012 08:20 Uhr, Quelle: Heise

Urteil: Drohung mit Onlineveröffentlichung ist nicht strafbar

Im Streit um ausstehende Geldzahlungen darf ein Rechtsanwalt der Gegenpartei damit drohen, dass er den "Lebenssachverhalt" ins Web stellen wird, wenn keine Zahlung erfolgt. Dies stelle keine Nötigung dar, meint das Kammergericht Berlin.

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