12.06.2012 18:05 Uhr, Quelle: ComputerBase

Kabel Deutschland verankert Download-Drosselung in AGB

Wie die Kollegen von teltarif.de entdeckten, enthalten die im Mai aktualisierten allgemeinen Geschäftsbedingungen zu den Internetanschlüssen von Kabel Deutschland nun explizite Formulierungen bezüglich einer Drosselung der Geschwindigkeit. Demnach bestraft das Unternehmen die Nutzung von File-Sharing-Anwendungen.

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