31.05.2012 13:05 Uhr, Quelle: Heise

BGH: Keine Haftung für Inhalte von RSS-Feeds

Der Anbieter eines fremden RSS-Feeds muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dessen Inhalte nicht vorab überprüfen. Er ist dafür erst verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt.

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