08.05.2012 14:20 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Online-Bewertung: Im Zweifel muss geprüft werden

Betreiber von Onine-Portalen müssen die Nutzer-Bewertungen über Dritte einer Prüfung unterziehen, wenn es zu Beanstandungen kommt. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem vorläufigen Urteil zu Gunsten (Weiter lesen)Mehr zum ThemaApple will die Domain "iPhone5.com" übernehmenIndien sperrt The Pirate Bay & Videoportal Vimeo

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