24.04.2012 18:35 Uhr, Quelle: Heise

BGH: Kein Schadensersatz für Phishing-Opfer

Die faulen Tricks für das Abfischen von Passwörtern ziehen bei den meisten Bankkunden nicht mehr. Der Bundesgerichtshof entschied daher: Wer Banking-TANs auf Phishing-Sites eingibt, handelt fahrlässig.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz