20.04.2012 17:35 Uhr, Quelle: Heise

YouTube bietet Gema Verhandlungen an

Beide Parteien können dem Urteil des Hamburger Landgerichts positive Seiten abgewinnen: YouTube haftet nur als Störer für die von seinen Nutzern hochgeladenen Inhalte, muss aber die von der Gema beanstandeten Songs sperren.

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