28.03.2012 17:35 Uhr, Quelle: NETZEITUNG
BGH: Niedriger eBay-Startpreis weist nicht auf eine Fälschung hin
Ein niedriger Startpeis in Internetauktionshäusern wie eBay muss nicht bedeuten, dass es sich bei einem Angebot um eine Fälschung handelt. Zu diesem Urteil ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gekommen ( Az. VIII ZR 244/10 ).
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