28.03.2012 15:20 Uhr, Quelle: WinFuture.de

BGH: eBay-Startpreis kein Hinweis auf echten Wert

Wer bei einer Auktion über die Handelsplattform eBay einen niedrigen Startpreis setzt, erbringt nicht automatisch einen Hinweis darauf, dass er sich darüber im Klaren sei, eine Fälschung anzubieten. Das hat (Weiter lesen)Mehr zum ThemaGoogle I/O in einer neuen Rekordzeit ausverkauftAsus darf Tablet weiter Transformer Prime nennen

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