22.03.2012 20:20 Uhr, Quelle: Presseportal

FT: Kommentar zu Väter-Urteil

Flensburger Tageblatt: Flensburg (ots) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte leiblicher Väter, die nicht mit dem Kind und der Mutter zusammenleben, eingeschränkt. Und das ist gut so. Denn es geht um das Wohl des Kindes und seiner Familie. Die

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