15.01.2012 10:20 Uhr, Quelle: Heise

Gericht: Filesharing-Abmahnung ist eine "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung"

Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf qualifiziert Abmahnungen für Filesharing als "völlig unbrauchbar" und ändert die Beweislast in derartigen Verfahren zugunsten der Abgemahnten.

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