14.01.2012 13:35 Uhr, Quelle: Heise

Gericht: Filesharing-Abmahnung ist "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung"

Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf qualifiziert Abmahnungen für Filesharing als "völlig unbrauchbar" und ändert die Beweislast in derartigen Verfahren zugunsten der Abgemahnten.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz