08.12.2011 16:36 Uhr, Quelle: Mac & i

GEMA und Bitkom erzielen Einigung über Urheberabgaben für Online-Musik

Betreiber von Online-Musikshops müssen pro Song zwischen 6 und 9 Cent (netto) an die GEMA zahlen; künftig darf man bis zu 90 sekündigen Hörproben lauschen. Außerdem werden die Lizenzierungsbedingungen für Streaming-Dienste an das Ausland angeglichen.

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