08.12.2011 16:20 Uhr, Quelle: Heise

GEMA und Bitkom erzielen Einigung über Urheberabgaben für Online-Musik

Betreiber von Online-Musikshops müssen pro Song zwischen 6 und 9 Cent (netto) an die GEMA zahlen; künftig darf man bis zu 90 sekündigen Hörproben lauschen. Außerdem werden die Lizenzierungsbedingungen für Streaming-Dienste an das Ausland angeglichen.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz