29.10.2011 20:20 Uhr, Quelle: ComputerBase

Teile der Origin-Bestimmungen offenbar sittenwidrig

Schon im Vorfeld der Veröffentlichung von Battlefield 3 gab es kritische Stimmen von Nutzern, die mit den weitreichenden Rechten, die sich EA in dem EULA und in der Datenschutzerklärung des Dienstes Origin einräumen lässt, nicht einverstanden waren. Ein genauerer Blick darauf zeigt, dass durchaus Sprengstoff darin enthalten ist.

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