28.10.2011 17:20 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Denic muss unsachgemäß genutzte Domains löschen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass das deutsche Domain-Register Denic Adressen löschen muss, wenn diese von ihrem Besitzer zu offensichtlich falschen Zwecken (Weiter lesen)Verwandter InhaltVorratsdatenspeicherung: EU setzt UltimatumSmartphones: Samsung zieht rasant an Apple vorbei

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