26.10.2011 15:20 Uhr, Quelle: MacTechNews

Gericht untersagt Telekom die Werbung für schnelle VDSL-Flatrate mit versteckter Drosselung

Nach der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband wurde der Deutschen Telekom von Landgericht Bonn untersagt, mit einer schnellen VDSL-Flatrate zu werben, wenn nicht auch auf die Drosselungen beim Überschreiten eines bestimmten Datenvolumens für den restlichen Monat hingewiesen wird. Das Landgericht sieht die Internet-Werbung der Telekom für das Paket "Call & Surf Comfort VDSL" in ihrer bisherigen Form als irreführend an, da der H

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