12.06.2011 08:20 Uhr, Quelle: WinFuture.de

GVU: Kino.to & Co. - Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, (Weiter lesen)Verwandter InhaltICQ: Nutzer klagen über VerbindungsproblemeTennessee: Verbot von bestimmten Bildern im Netz

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