09.06.2011 17:35 Uhr, Quelle: golem

BGH-Urteil: eBay-Auktion darf nach Diebstahl vorzeitig beendet werden

Ein Anbieter darf eine Versteigerung vorzeitig beenden, wenn ihm die Ware gestohlen wird. Ein erfolgloser Bieter hat dann keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. (eBay, Internet)

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