31.05.2011 16:50 Uhr, Quelle: golem
Filesharing-Abmahnungen: Rechteinhaber dürfen keine übertriebenen Forderungen stellen
Nutzer, denen vorgeworfen wird, dass über ihren Internetzugang Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, müssen nach einem Gerichtsbeschluss nicht in jedem Fall die geforderten Abmahngebühren bezahlen. (Tauschbörse, Internet)
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