09.02.2011 15:05 Uhr, Quelle: golem

Urteil: Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Versteigerungen

Wer über einen längeren Zeitraum hinweg häufiger Artikel bei eBay versteigert und damit Gewinne erzielt, handelt unternehmerisch und unterliegt unter Umständen der Umsatzsteuerpflicht. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. (eBay)

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