22.11.2010 16:50 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Britisches Gericht verweist Urheberrechtsklage ins Land des Hosters

Der britische High Court hat geurteilt, dass ein Unternehmen nur in dem Land, in dem seine Server stehen, für die darauf gehosteten Inhalte verantwortlich gemacht werden kann. Die Verantwortung für Inhalte, die über das Internet "zugänglich gemacht" wurden, erstreckt sich also nicht auf alle Länder, in denen diese Inhalte angesehen oder benutzt werden.

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