11.11.2010 22:35 Uhr, Quelle: golem

Bundesgerichtshof: Umzug ist kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung

Wer einen DSL-Anschluss hat und in eine Gegend zieht in der noch kein DSL zur Verfügung steht, darf dennoch den Vertrag mit seinem DSL-Anbieter nicht vorzeitig kündigen, entschied der Bundesgerichtshof. Damit bestätigt der BGH die Rechtsauffassung der meisten Provider. (DSL)

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