Wer einen DSL-Anschluss hat und in eine Gegend zieht in der noch kein DSL zur Verfügung steht, darf dennoch den Vertrag mit seinem DSL-Anbieter nicht vorzeitig kündigen, entschied der Bundesgerichtshof. Damit bestätigt der BGH die Rechtsauffassung der meisten Provider. (DSL)